Für einen alternativen Wahlkampf. Für eine alternative Politik!

Ich will Sie durch meine politische Leistung vor Ort überzeugen.

Damit dies gelingt, möchte ich in meinem Wahlkampf möglichst viele Wählerinnen und Wählern persönlich erreichen. Ihre Spende hilft mir dabei! Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Ohne Spenden wäre unsere parlamentarische Demokratie nicht lebensfähig.
Eine sinkende Wahlbeteiligung erfordert einen zeitgemäßen Wahlkampf. Es gilt nicht nur die gestiegenen Erwartungen der Wähler zu erfüllen, sondern darüber hinaus soll er auch überraschen und begeistern. Mein Ziel ist es, den Stimmkreis bei der Landtagswahl für Sie direkt zu vertreten.

In einer modernen Mediengesellschaft kostet die politische Kommunikation allerdings viel Geld. Durch Ihre Spende tragen Sie zu einem erfolgreichen Wahlkampf bei und unterstützen damit, gemeinsam die Menschen in Augsburg-Land und angrenzenden Regionen von einer alternativen Politik zu überzeugen!

Überweisung

Als Verwendungszweck bitte „Wahlkampf BAUER“ sowie unbedingt auch Ihren Namen und Adresse angeben.

AfD KV Augsburg-Land
VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG
IBAN: DE16 7209 0000 0001 2616 57
BIC: GEN0DEF1AUB

Hinweise zum Spenden

Steuerliche Informationen

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht.

Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen — juristische Personen (Unternehmen) können gemäß § 4 Abs. 6 EStG Parteispenden nicht absetzen. Der Abzug nach § 34g gilt auch für Spenden an kommunale Wählervereinigungen, die jedoch nicht rechenschaftspflichtig sind.

Nach Parteiengesetz unzulässige Spenden werden über den Landesverband und den Bundesverband an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet.

Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden.

Als Privatperson bis zu 3.300€ im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600€, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € können Ihnen gemaß § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) 50 % der Zuwendungen an politische Parteien von der Steuerschuld direkt abgezogen werden, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück.

Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt

Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungs­beleg des Auftrag­gebers als Spenden­nachweis für das Finanzamt.

Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zu­wendungs­be­scheinigung ausgestellt. Bitte geben Sie daher bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen die Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger. 

Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail) über die Spende.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre finanzielle Unterstützung!